Ein Osterfeuer bzw. Brauchtumsfeuer, dessen Brauch bereits seit Mitte des 16. Jahrhunderts praktiziert wird, wird jährlich am Osterwochenende (Karsamstag) entfacht. 

Aufgrund der dabei entstehenden Umweltprobleme, wird das "Brauchtumsfeuer" eingeschränkt bzw. verboten.

Im nachstehenden Infoblatt haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst und stellen Ihnen auch die dazugehörige Verordnung zum Download bereit.

pdfOsterfeuer_Merkblatt.pdf

pdfInfo_Brauchtumsfeuer_V15.2_10.06.2015.pdf

pdfPL_Verbrennungsverbote_A4_V7_1_10.06.2015.pdf

 

Brauchtumsfeuer Inserat 120x902

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