Ein Osterfeuer bzw. Brauchtumsfeuer, dessen Brauch bereits seit Mitte des 16. Jahrhunderts praktiziert wird, wird jährlich am Osterwochenende (Karsamstag) entfacht. 

Für das Entfachen von "Brauchtumsfeuern" als Ausnahme vom Verbot des Verbrennens von biogenen Materialien außerhalb dafür bestimmter Anlagen nach den Bestimmungen des Bundesluftreinhaltegesetzes bestehen strenge zeitliche Einschränkungen!

Nachstehend haben wir für Sie zwei Informationsblätter rund ums Brauchtums- bzw. Osterfeuer zum Download bereit gestellt.

 

pdfInfo_Brauchtumsfeuer_V16.1_17.11.2016.pdf

pdfOsterfeuer_Merkblatt_2017.pdf

pdfPlakat_Osterfeuer.pdf

 

Brauchtumsfeuer Inserat 120x902

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