Seit 1. Jänner 2008 gilt für Kraftfahrer auf Österreichs Straßen eine Winterausrüstungspflicht. Diese beginnt mit 1. November und endet mit 15. April des Folgejahres.
Wer nun bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen ohne Winterreifen fährt und noch dazu andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, riskiert eine Geldstrafe.
Experten raten Lenkern dringend, mit dem Reifenwechsel nicht auf den ersten Schnee zu warten. Es gilt, sich rechtzeitig um eventuell neue Reifen zu kümmern bzw. schon jetzt einen Werkstättentermin zu vereinbaren.
Der Zivilschutzverband Steiermark hat im nachstehenden Infoblatt die wichtigsten Punkte rund um die "Winterreifenpflicht" zusammengefasst und gibt Ihnen nützliche Tipps, wie Sie sicher durch den Winter kommen.
Winterreifenpflicht_Infoblatt.pdf
Rechtsgrundlagen zur Winterreifenpflicht:
- Winterausrüstungspflicht: § 102 Abs. 8a KFG
- Winterreifen: § 4 KDV, § 7 KFG
- Schneeketten: § 7 KFG, § 102 Abs. 8a und Abs. 9 KFG
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